Krankmeldung

Krankmeldung von Schülerinnen und Schülern

Liebe Schülerinnen und Schüler,

sehr geehrte Eltern und Erziehungsberechtigte!

Die Kinderarztpraxen haben ein sehr hohes Aufkommen von Patienten mit Infektionen. Alle Kinder, die nicht krankheitsbedingt unbedingt einen Arztbesuch benötigen, sollen, laut Kinderärzten, zuhause gesunden. Aus diesem Grund verändern wir bis zu den Osterferien unsere Vorgehensweise bei Erkrankungen unserer Schülerinnen und Schüler:

„Könnt ihr wegen Krankheit den Unterricht nicht besuchen, bringt ihr bitte eine schriftliche Entschuldigung, ausgestellt von eueren Eltern oder Erziehungsberechtigten, mit. Diese wird spätestens am dritten Fehltag der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer vorgelegt. Die Entschuldigung sollte in einer angemessenen Form angefertigt werden und den Grund des Fehlens enthalten“. 

Nach 10 Fehltagen muss nach Absprache mit der Klassenleitung ein Attest vorgelegt werden.

Schülerinnen und Schüler mit ausgesprochener Attestpflicht müssen weiterhin Atteste vorlegen. Auch vor und nach den Ferien muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.

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